Der CO2-Preis ist eine Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzes, die darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Grundlage dafür bildet der Handel mit CO2-Zertifikaten. Unternehmen müssen für ihre CO2-Emissionen Zertifikate erwerben. Dies führt dazu, dass die Verbraucherpreise für Energieprodukte steigen.
Energiesparen ist von entscheidender Bedeutung, doch die Umsetzung erfordert mehr als bloßes Interesse. Hausbesitzer und Bauherren stehen vor komplexen Entscheidungen – von der Dämmung über die Heizung bis zur Schimmelvermeidung. Dabei müssen sie nicht nur den Kostenrahmen im Blick behalten, sondern sich auch in einem Dschungel aus Technologien, Materialien, Systemen, Regeln, Verordnungen und Förderprogrammen zurechtfinden. Dies ist keine einfache Aufgabe und oft hat man nur einen Versuch, da nach dem Bau oder der Sanierung das Budget erschöpft ist.
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt deshalb Beratungen, die von qualifizierten Experten durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Teil der Kosten für das Beratungshonorar übernommen.
Als anerkannter Gebäudeenergieberater bin ich mit einer Vielzahl von weiteren Förderprogrammen, den zahlreichen Regeln und Vorschriften sowie dem aktuellen Stand der Technik vertraut. Meine Expertise ermöglicht es, Fehler zu vermeiden, die Kosten im Griff zu behalten und langfristig energieeffiziente Entscheidungen zu treffen.

Energiegutachten und Energieberatung
Energiegutachten bieten eine detaillierte Analyse des aktuellen energetischen Zustands von Gebäuden. Sie umfassen verschiedene Szenarien für Energieeinsparmaßnahmen, einschließlich entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Integration alternativer Energien gelegt. Die Erstellung der Gutachten erfolgt gemäß den Richtlinien für Energiesparberatung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und wird finanziell vom Bund unterstützt. Der ganzheitliche Ansatz ermöglicht es Eigentümern, fundierte Entscheidungen zur Optimierung der Energieeffizienz ihres Gebäudes zu treffen und gleichzeitig von staatlichen Förderungen zu profitieren.
Erstellung von Energieausweisen
Die Erstellung von Energieausweisen ist verbindlich und es ist Pflicht, den Energieausweis bei jeder Neuvermietung und beim Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes vorzulegen. Es wird zwischen verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Ausweisen unterschieden. Verbrauchsorientierte Energieausweise können kostengünstig erstellt werden, indem Gebäudeeigentümer Internetformulare ausfüllen. Jedoch ist ihre Aussagekraft begrenzt. Bedarfsorientierte Energieausweise erfordern dagegen üblicherweise eine Vor-Ort-Begehung. Sie bieten eine umfassendere Analyse und dienen als Grundlage für gezielte Modernisierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz zu verbessern.

(Hottgenroth Software AG)
Sanierungsfahrpläne
Die Verwendung von softwaregestützten Tools in der energetischen Bewertung von Immobilien bringt entscheidende Vorteile. Diese Tools ermöglichen zuverlässigere und genauere Berechnungen des Energiebedarfs und ‑verbrauchs. Der Zustand eines Gebäudes wird unter Berücksichtigung des Standorts, der Bauweise und der Nutzung detailliert analysiert und bewertet. So lassen sich sehr genaue und umsetzbare Sanierungsfahrpläne entwickeln, die dabei helfen, die Energieeffizienz eines Gebäudes schrittweise zu verbessern, indem Prioritäten für Sanierungsmaßnahmen gesetzt und die erwarteten Auswirkungen jeder Maßnahme aufgezeigt werden.
Fördermittelberatung
Bund und Länder stellen beträchtliche Mittel zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung bereit. Diese Unterstützung gilt ebenfalls für Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz übertreffen. Eine Fördermittelberatung mit wirtschaftlicher Bewertung kann nahtlos an eine Energieberatung anknüpfen. Dies schließt auch die Antragstellung für Förderprogramme der KfW-Bankengruppe ein. Für Neubauten ist es zudem erforderlich, dass nach Abschluss des Bauprojekts die hohe energetische Gebäudequalität von einem entsprechend zugelassenen Energieberater bestätigt wird.
